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Skischulassistenten-Eignungsprüfung künftig schon mit 16 Jahren

Die Prüfung zur Zulassung zur Ausbildung zum Skischulassistenten oder zur Skischulassistentin kann künftig mit 16 und nicht mit 17 Jahren abgelegt werden. Das hat die Landesregierung beschlossen.

Interessenten dürfen ab sofort bereits in dem Kalenderjahr, in dem sie ihren 17. Geburtstag feiern, zur Eignungsprüfung für die Ausbildung zur Skischulassistentin oder zum Skischulassistenten antreten. Auf Anregung der Landesberufskammer der Skilehrer und Skilehrerinnen hat der zuständige Landesrat Arnold Schuler den Beschluss vorbereitet und in der Landesregierung in der heutigen Sitzung (14. November) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Genehmigt wurde demnach, dass Interessenten bereits mit 16 Jahren die Eignungsprüfung zur Ausbildung zum Skischulassistenten oder Skischulassistentin ablegen dürfen und nicht wie bisher erst im Kalenderjahr des Erreichens der Volljährigkeit. "Eine Entlastung für die Skischulen vor Ort ist es, dass es keine Regelung im Detail für das 100-stündige Praktikum der Anwärterinnen und Anwärter gibt – sie haben damit größere Handlungsfreiräume in der Gestaltung der Praktika, zudem können die Praktika auch auf die individuellen Fähigkeiten der Anwärterinnen und Anwärter zugeschnitten werden“, sagt Landesrat Schuler.

Geändert wurde auch die Prüfungsordnung. Keine Prüfungsfächer mehr sein werden jene Fächer, die bereits in der "Eurosecurité“-Prüfung enthalten sind, welche Voraussetzung für Skilehrer und Skilehrerinnen sind. Neu ist, dass Telemark nicht mehr Teil der praktischen Langlauflehrer- und – lehrerinnenprüfung ist; Telemark kann als Spezialisierung nach der Qualifikation zum Skilehrer oder zur Skilehrerin erworben werden.

Der Beschluss erlangt sofort seine Rechtskraft.


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LPA/uli