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Neues Regelwerk der deutschen Rechtschreibung: Ja der Landesregierung
Die Landesregierung hat dem neuen amtlichen Regelwerk und Wörterverzeichnis der deutschen Rechtschreibung zugestimmt, das der Rat für deutsche Rechtschreibung Ende 2023 vorgelegt hat.
Timen, mailen oder whatsappen sind heute vielbenutzte Verben. Die wissenschaftliche Bestätigung liefert das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit seiner Schreibbeobachtung, in der diese Wörter in den Textkorpora häufig nachgewiesen wurden. Aus diesem Grund werden sie auf Entscheidung des Rates für deutsche Rechtschreibung ins Wörterverzeichnis der deutschen Rechtschreibung aufgenommen, womit ihre Schreibung im Deutschen festgelegt wird. Diese und weitere Neuerungen und Regelungen beinhaltet das neue amtliche Regelwerk und Wörterverzeichnis der deutschen Rechtschreibung. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem Südtirol seit dessen Gründung vor zehn Jahren als stimmberechtigtes Mitglied vertreten ist, hat das amtliche Regelwerk neu erarbeitet und diese Neuerarbeitung im vergangenen Dezember abgeschlossen.
Anbindung an deutschen Sprachraum sehr wichtig
Damit die Neufassung verbindlich wird, bedarf es einer Beschlussfassung aller sechs im Rat vertretenen Länder und Regionen. Südtirols Landesregierung hat heute (26. Februar) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer ihre Zustimmung gegeben. "Angesichts unserer Situation als Sprachminderheit im Staatsgebiet ist die Anbindung an den deutschen Sprachraum für uns sehr wichtig", betont Landesrat Achammer, "dazu gehört auch die Verständigung auf gemeinsame Normen für den Sprachgebrauch, insbesondere für das Bildungswesen und die öffentliche Verwaltung. Über den Rat für deutsche Rechtschreibung nehmen wir an diesem Entwicklungsprozess teil. Als Landesregierung haben wir uns heute folgerichtig für die Anwendung des neuen Wörter- und Regelwerks ausgesprochen."
Das amtliche Regelwerk
"Das amtliche Regelwerk enthält die Regelungen und Kodifizierungen der deutschen Rechtschreibung", erklärt die Direktorin der Pädagogischen Abteilung an der Deutschen Bildungsdirektion, Gertrud Verdorfer, die Südtirol im Rechtschreibrat vertritt. Der Regelteil sei nur in unerlässlichem Maß geändert worden, um der Rechtschreibnorm und dem aktuellen Schreibgebrauch Rechnung zu tragen. "Vor allem geht es um die Schreibung von fremdsprachlichen Ausdrücken, die mittlerweile auch häufig im Deutschen verwendet werden", führt Verdorfer aus. Für die Schule sehr wichtig sei die Neubearbeitung des Kapitels Zeichensetzung, das systematisiert, vereinfacht und gestrafft wurde.
Das neue amtliche Wörterverzeichnis
"Das neue amtliche Wörterverzeichnis wurde in mehrjähriger Arbeit auf der Grundlage empirischer Schreibbeobachtung erstellt, wobei der orthografische Kernkorpus am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit inzwischen mehr als 14 Milliarden Wortbelegen aus dem gesamten deutschen Sprachraum herangezogen wurde", informiert Direktorin Verdorfer. Bei der Neukonzeption des Wörterverzeichnisses sei den Zielgruppen des Werks – Wörterbuchredaktionen, Zeitungs- und Nachrichtenredaktionen, Gesetz- und Verordnungsgebung – sowie aktuellem Nutzungsverhalten Rechnung getragen worden.
Sobald alle zuständigen öffentlichen Stellen in den betroffenen Ländern und Regionen dem neuen Regelwerk zugestimmt haben, wird die Neufassung öffentlich zugänglich gemacht und für Schule und öffentliche Verwaltung bindend. Dies wird voraussichtlich im Juni 2024 sein.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 gegründet und hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Getragen wird er von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch den Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.
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LPA/jw