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Technischer Landesbeirat: Mitglieder ernannt

Die Landesregierung hat heute (21. Mai) die Mitglieder des neunköpfigen technischen Landesbeirats für die laufende Legislatur ernannt.

Auf Vorschlag von Hochbaulandesrat Christian Bianchi hat die Landesregierung heute (21. Mai) die neuen Mitglieder des Technischen Landesbeirates für die laufende Legislaturperiode namhaft gemacht. "Dieser Beirat mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen ist für das Land ein wichtiges Gremium, das die von öffentlichen und privaten Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Arbeiten vorgelegten Vorprojekte unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüft", sagt Bianchi. Im Beirat sitzen Andrea Sega, Direktor des Amtes für Hochbau West, Johannes Strimmer, Vizedirektor der Landesabteilung Tiefbau, Elisabeth Ebner vom Amt für Hochbau West, Claudia Plenk vom Amt für Landesplanung und Kartografie, der Geologe Matteo Marini, Arianna Villotti, Direktorin des Amtes für Brandverhütung, Flavio Mussner als Vertreter der Ingenieurkammer und Gerlinde Prugg als Vertreterin der Architektenkammer. Landesrat Bianchi führt den Vorsitz des Gremiums.

Die Aufgaben des Technischen Landesbeirats

Nach dem Landesgesetz Nr. 38 vom 21. Oktober 1992 gibt der technische Landesbeirat den öffentlichen Verwaltungen und privaten Bauherren technisch-administrative und wirtschaftliche Stellungnahmen zu Vorprojekten im Bereich der öffentlichen Arbeiten ab. Er hat die Aufgabe, Projekte für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Projekte für Aquädukte, Abwasserkanäle, Kläranlagen und Müllverarbeitungsanlagen sowie Projekte für Schulen, Theater, Studentenwohnheime und Sportanlagen zu prüfen. Darüber hinaus kann das Land dem Technischen Landesbeirat Studien, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung und Abrechnung von öffentlichen Bauvorhaben zur Prüfung vorlegen. 

Der Technische Landesbeirat wird von der Landesregierung ernannt und bleibt für die Dauer der Legislaturperiode im Amt. Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen – je nach Anforderungen des Projekts auch aus mehr – und kann zur Klärung und Erläuterung von Fragen, die ein besonderes Fachwissen erfordern, Sachverständige mit besonderer Kompetenz hinzuziehen.


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LPA/ft/san