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Zuschüsse für Kultur-Aktivitäten und Investitionen: Neue Kriterien

Die Landesregierung hat am 7. November die Kriterien für Beiträge für kulturelle und künstlerische Aktivitäten und Investitionen in den ladinischen Tälern vereinfacht und Verfahren beschleunigt.

Mit den Kriterien für Anträge auf Unterstützung für kulturelle und künstlerische Aktivitäten in den ladinischen Tälern und Investitionen in die Kultur der Ladiner hat sich die Landesregierung am gestrigen Dienstag (7. November) befasst und die Kriterien dazu geändert. "Kunst und Kultur zu unterstützen, ist wichtig, um die Identität der Ladiner zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln und auch um die Gemeinschaft zu stärken", betont der Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Daniel Alfreider, der den Beschluss vorgelegt hat. Durch die neuen Regelungen würde der Zugang zu den Förderungen einfacher und die Zeiten kürzer, sagt Alfreider.

Laut neuen Regelungen soll es nun schon bereits zu Jahresbeginn des Jahres eine Antwort auf den jeweiligen Beitragsantrag geben. Auch die Rechnungslegung, die abgegeben werden muss, wird nun einfacher zu verfassen. Es muss nun lediglich eine Liste der Ausgaben vorgelegt werden, zusätzlich zu einem vorgefertigten Formular mit den einzelnen Posten. 

Einreichfrist auf 29. Dezember vorverlegt

Die Einreichfrist für die Anträge um einen Landesbeitrag für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2024 wird nun auf 29. Dezember 2023 verlegt (letztes Jahr war es der 31. Jänner). Die Organisationen, die einen Antrag stellen, müssen nun eine kontinuierliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in Südtirol nachweisen und mindestens fünf Mitglieder haben. Bei der Antragstellung können die Organisationen auch die vorzeitige Auszahlung von bis zu 80 Prozent des gewährten Zuschusses für das betreffende Jahr beantragen.

Die Anträge um Zuschüsse können also für 2024 noch bis zum 29. Dezember 2023 per Post, E-Mail oder PEC an das Land Südtirol, Amt für Ladiner Kultur und Jugend in der Bindergasse 29  in Bozen (culturaladina@provinzia.bz.it, repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it ) gesendet werden. Die Formulare können von der Website http://www.provinzia.bz.it/la/sorvisc-a-z.asp?bnsv_svid=1007900 heruntergeladen oder direkt im Amt für Ladiner Kultur und Schule (Tel. 0471 417021) abgeholt werden.

Weitere Informationen gibt es auch über die Mailadresse culturaladina@provinzia.bz.it.

Anträge für Zuschüsse für Kulturinvestitionen, Kulturprojekte, künstlerische Aktivitäten und Veröffentlichungen können zu jeder Zeit im Jahr eingereicht werden.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/san