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Finanzpolizei und Land Hand in Hand gegen Geldwäsche und Betrug

Daten- und Informationsaustausch über den Fluss öffentlicher Gelder an Antragstellende darum geht es in einer Vereinbarung zwischen Land und Finanzpolizei, die heute um drei Jahre verlängert wurde.

Die Zusammenarbeit zwischen der Finanzpolizei und dem Land Südtirol wird fortgesetzt, um die wirtschaftliche und finanzielle Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Land zu stärken.

Die Vereinbarung, die darauf abzielt, die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel aus dem Landeshaushalt, aber auch aus dem Staatshaushalt und dem der Europäischen Union zu überwachen, wurde heute (12. Dezember) Vormittag am Rande eines Runden Tisches mit Vertretenden der Finanzpolizei, Führungskräften und Mitarbeitenden und Vertretenden des Gemeindenverbands unterzeichnet. Bei der Veranstaltung ging es um Themen im Zusammenhang mit der Rolle der öffentlichen Verwaltung innerhalb des Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Das für drei Jahre gültige Dokument regelt den Informationsaustausch zwischen der Finanzpolizei und den Landesämtern, die für die Verwaltung der Ausgabenströme und die Überwachung des Stands der Umsetzung der mit Mitteln aus dem staatlichen Wiederaufbauplan (Pnrr) finanzierten Maßnahmen zuständig sind.

Insbesondere stellt das Land der Finanzpolizei die verfügbaren Daten und Erkenntnisse zur Verfügung, die für die Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse im Bereich der öffentlichen Ausgaben notwendig sind, und teilt ihr alle festgestellten Anomalien mit. Die Finanzpolizei erhält in der Folge Zugriff auf alle Unterlagen für die Einleitung und Durchführung von Ermittlungen zur Betrugsbekämpfung im Bereich der öffentlichen Ausgaben. 

Die Finanzpolizei kann die erworbenen Daten und Informationen zur Vorbeugung, Untersuchung und Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzdelikten verwenden. Im Falle der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Betrug übermittelt sie dem Land unter Einhaltung der Bestimmungen über die Vertraulichkeit der Ermittlungen jene Informationen, die für die Bewertungen und Maßnahmen der Landesverwaltung erforderlich sind. 

Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die beiden Institutionen alle nützlichen Ausbildungsinitiativen entwickeln, um das Personal, das in ihren jeweiligen Kontrollbereichen beschäftigt ist, weiterzubilden. Auf diese Weise wird der Erfahrungsaustausch gefördert.

Die unterzeichnete Vereinbarung trägt der Notwendigkeit Rechnung, die Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug bei den öffentlichen Ausgaben und von Versuchen der allgemeinen und organisierten Kriminalität, sich unrechtmäßig die beträchtlichen Mittel anzueignen, die im Rahmen des Aufbauplans Pnrr bereitgestellt werden, weiter zu stärken. 


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LPA/uli