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Saatkartoffeln: De-Minimis-Beihilfen erhöht

Wer hochwertiges Saatgut für Saatkartoffeln ankauft, veredelt und vermarktet, bekommt dafür Beiträge im Sinn der entsprechenden EU-Verordnung. Die Landesregierung hat die Richtlinien heute angepasst.

Die De-Minimis-Beihilfen für den Ankauf von hochwertigem Saatgut für Saatkartoffeln gründen auf einer EU-Verordnung, welche im Dezember abgeändert worden ist. Dem entsprechend hat auch die Landesregierung die entsprechenden Richtlinien auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher bei ihrer heutigen (9. Februar) Sitzung angepasst. 

Gab es bislang 200.000 Euro im Laufe von drei Jahren für die Produktion hochwertigen Saatguts für Saatkartoffeln, so gelten für ab jetzt eingehende Ansuchen 300.000 Euro an De-Minimis-Beihilfen in drei Jahren. Gewährt werden Beiträge von bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kosten für den Ankauf von hochwertigem Saatgut für die von Erzeugung von Saatkartoffeln und die Durchführung von Laboranalysen.  Die Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der Beihilfen bleiben unverändert. "Derzeit gibt es in Südtirol nur eine Produktionsstätte für dieses Saatgut. Sie ist im Pustertal angesiedelt. Die Produktion hochwertiger Lebensmittel ist ein Aushängeschild unseres Landes, darauf sind wir stolz", sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.


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LPA/uli