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Landesregierung genehmigt Kriterien zur Förderung von Bushaltestellen

Die Landesregierung hat die Richtlinien für Zuschüsse für den Bau oder die Anpassung der Bushaltestellen im öffentlichen Personennahverkehrs genehmigt. Der Bewertungsmodus wurde vereinfacht.

Die Landesregierung hat heute (23. April) die neuen Richtlinien zur Förderung von Bushaltestellen im öffentlichen Nahverkehr genehmigt. "Der tägliche Weg von A nach B ist zumeist geprägt von einer Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel. Um den Umstieg besser zu gestalten und damit auch die Nutzung der Öffis zu verbessern, haben wir im neuen 'Südtirolplan für die Mobilität von Morgen' einen besonderen Fokus auf Bushaltestellen und kleine Mobilitäts-Hubs gelegt", sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Um die Gemeinden, die für die Errichtung dieser Mobilitätsinfrastrukturen zuständig sind, besser zu unterstützten, wurden die Kriterien nun angepasst und der Bewertungsmodus einfacher, klarer und transparenter gestaltet, so der Landesrat.

Am wichtigsten aber sei es, durch passende Bushaltestellen die nachhaltige Mobilität weiter zu fördern und somit den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel einfacher zu machen, sagt Alfreider. Demnach werden bei der Bewertung jetzt auch Maßnahmen berücksichtigt, die mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen, im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien, die nur ein Ziel, wie zum Beispiel die Erhöhung der Sicherheit, berücksichtigt haben. Dabei orientieren sich die Kriterien stärker an den im Südtirolplan für die Mobilität von Morgen festgelegten Zielen.

Mindeststandards für Bushaltestellen

Um einen Förderbeitrag zu erhalten, müssen die Projekte den Mindeststandards für Bushaltestellen entsprechen. Dazu gehört eine Mindestausstattung wie ein erhöhter und barrierefrei erreichbarer Wartebereich. Weitere empfohlene Ausstattungen sind Warteunterstände mit Sitzgelegenheiten, Vorbereitung für dynamische Fahrgastinformationssysteme, Beleuchtung, taktile Leitsysteme, Radabstellplätze und weitere mit dem zuständigen Landesamt abgestimmte Elemente.

Jährlich zwei Antragsfristen  

Die Richtlinien sehen vor, dass Beiträge mit anderen Subventionen kumulierbar sind. Der Antrag auf Beitrag muss bis zum 31. März oder 30. September jeden Jahres auf telematischem Wege beim Landesamt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität in Bozen eingereicht werden. Für jede Haltestelle muss ein gesondertes Beitragsgesuch beziehungsweise Projekt vorgelegt werden. Die Bewertung der Beitragsanträge erfolgt durch eine eigens ernannte Bewertungskommission, bestehend aus zwei Mitarbeitenden der Landesabteilung Mobilität und einer Person, die in der der Landesabteilung Straßendienst arbeitet.


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LPA/san