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Kfz-Steuer: Beratungstätigkeit auf dem Landesgebiet wird fortgeführt

Kfz-Steuerpflichtige erhalten auch künftig qualifizierte Beratung. Die Landesregierung hat heute die neue Vereinbarung mit den Autoagenturen im Entwurf genehmigt.

Die Landesregierung hat heute (19. Dezember) dem Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung für die Beratung der Steuerpflichtigen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer zugestimmt. Der Vereinbarung können die auf Landesgebiet tätigen Agenturen für Autoangelegenheiten beitreten. Die Laufzeit des Vertrages endet mit 31. März 2026. Gegenstand der Vereinbarung ist die kostenlose, qualifizierte Beratungstätigkeit für Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Kfz-Steuer. Im Gegenzug erkennt das Land den Agenturen eine Vergütung für jede bearbeitete Akte zu. Dieser einheitliche Vergütungsbetrag wurde im Vergleich zum vorgehenden Zeitraum 2021-2023 an die Inflation der vergangenen Jahre angepasst. Die Vergütung erfolgt durch die Südtiroler Einzugsdienste AG, die im Auftrag des Landes und der Gemeinden Steuern und Abgaben einhebt. 

Autoagenturen, die der Vereinbarung beitreten möchten, können sich an die Dienststelle Landesabgaben der Südtiroler Einzugsdienste (E-Mail: autosteuer@suedtirolereinzugsdienste.it, Tel. 0471 316 400) wenden.


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LPA/red/jw