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BBT-Zulauf Franzensfeste-Waidbruck: Abkommen für Ausgleichseingriffe

Fast 20 Millionen Euro zahlt RFI für Ausgleichseinriffe für den Zulauf Franzensfeste-Waidbruck des Brennerbasistunnels. Die Landesregierung hat den Vertrag mit RFI und Gebietskörperschaften genehmigt.

Die Landesregierung hat heute (19. Dezember) die Durchführungsvereinbarung mit dem Schienennetzbetreiber der italienischen Staatsbahnen RFI und den betroffenen Gebietskörperschaften zur Finanzierung und Ausführung der Ausgleichmaßnahmen für die Auswirkungen des Südzulaufs für den Brennerbasistunnel im Abschnitt Franzensfeste-Waidbruck genehmigt.  

Die Vereinbarung regelt die finanziellen Verpflichtungen und Beziehungen zwischen dem Land Südtirol, RFI und den lokalen Gebietskörperschaften, die die Projekte umsetzen.

"Bei Bauprojekten dieser Größenordnung ist es üblich, dass es Ausgleichszahlungen für die Gebietskörperschaften gibt. Gemeinsam mit den Gemeinden entlang der Strecke, der Bezirksgemeinschaft Eisacktal und in gutem Austausch mit RFI ist es uns hier gelungen, wichtige Projekte für die Menschen vor Ort auf den Weg zu bringen", zeigt sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider zufrieden. Laut Alfreider sind beispielsweise Investitionen in gemeindliche Fahrradwege, der Bau von Lärmschutzwänden oder energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden vorgesehen. "Durch die 19,8 Millionen Euro, die RFI als Ausgleichszahlung bereitstellt, wird den Gemeinden nun die Möglichkeit gegeben, diese Projekte umzusetzen“, sagt der Landesrat.  

In der Vereinbarung Land-RFI-Gebietskörperschaften steht, dass RFI nun innerhalb von 60 Tagen, die vereinbarten 19,8 Millionen Euro zur Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen ans Land Südtirol überweisen wird. Bei der Ausführung der Arbeiten kann das Land auf lokale Gebietskörperschaften zurückgreifen, muss jedoch sicherstellen, dass Eingriffe den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Land stellt also das Geld den Gemeinden für die Umsetzung der bereits in der Vereinbarung festgeschriebenen Projekte bereit. Außerdem sichert das Land zu, gemeinsam mit der Bezirksgemeinschaft Eisacktal den Gemeinden beim Planen und Abwickeln der Genehmigungsverfahren zu helfen. Zudem ist das Land für die Überwachung der Arbeiten zuständig und informiert RFI laufend über den Stand der Arbeiten. 

Die Durchführungsvereinbarung wurde der Bezirksgemeinschaft Eisacktal zur Genehmigung vorgelegt. Die Landesregierung hat mit ihrem heutigen Beschluss Landesrat Alfreider zu deren Unterzeichnung ermächtigt. 


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LPA/pt/san