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Neues zu den Kriterien und zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung

Die Pandemie hat die Wartezeiten der Zweisprachigkeitsprüfungen deutlich in die Höhe schnellen lassen. Um diese Wartezeiten nun wieder abzubauen und somit den regulären Prüfungsbetrieb wiederherzustellen, wurden mit Beschluss der Landesregierung vom 14. Juni 2022, nr. 405 einige Neuerungen eingeführt, die die Organisation und die Struktur der Prüfung betreffen.

Neues zu den Kriterien und zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung

Abwesenheiten am Prüfungstag, Verschiebungen und Vorverlegungen des Prüfungsdatums  

Die erste Neueinführung betrifft die Verpflichtung, eine Abwesenheit am Prüfungstag rechtzeitig mitzuteilen. Die Absage ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen, eine Ausnahme stellen lediglich belegbare Gründe (z.B. Krankheit mit vorzuweisender Krankenbescheinigung) dar. Sollte eine Abwesenheit nicht innerhalb der drei Tage vor dem Prüfungsdatum mitgeteilt worden sein, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate. Dies bedeutet, dass die betroffene Kandidatin bzw. der betroffene Kandidat sich in diesem Zeitraum weder zu einer unserer Prüfungen anmelden noch um Vorverlegung eines Prüfungsdatums ansuchen kann.  

Das Prüfungsdatum kann nur ein einziges Mal nach hinten verschoben werden und auch das nur mit einem Vorlauf von drei Arbeitstagen vor dem ursprünglich mitgeteilten Datum.  

Um allen Eingeschriebenen die gleichen Möglichkeiten zu gewähren, die Prüfung abzulegen und gleichzeitig die Wartezeiten in Schach zu halten, wird der Prozentsatz an Kandidatinnen und Kandidaten, die an einem Wettbewerb teilnehmen möchten und daher um Vorverlegung ihres Prüfungsdatums angesucht haben, begrenzt.  

  

Neues zum Ablauf der Prüfungen  

Die einsprachige Prüfung findet nicht mehr in gemischtsprachigen Gruppen statt, sondern wird nach Sprachen getrennt abgehalten. Aus diesem Grund arbeiten nur mehr zwei anstelle der bisher vier Kommissarinnen bzw. Kommissare in den Kommissionen der einsprachigen Prüfung.  

Um den Ablauf der Prüfung zu optimieren, wird auch die Dauer der einzelnen Prüfungsteile sowohl der Zweisprachigkeitsprüfung als auch der einsprachigen Prüfung angepasst.   

Eine wichtige Neuerung betrifft die Unterstreichungen auf den Arbeitsblättern: diese stellen nun keine Annullierungsgrund mehr dar.

❗ Es ist möglich, sich den gesamten Text des Beschlusses der Landesregierung unter Downloads herunterzuladen.

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