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Schulausspeisung
Schulausspeisung
Aufgrund der Realisierung des Familienpakets hat die Landesregierung mit Beschluss vom 13.06.2005, Nr. 2039 die Richtlinien für die Zulassung zur Schulausspeisung abgeändert.
Modalitäten
- der Dienst ist für die Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen und Grade, die in der Gemeinde eine Schule besuchen zugänglich;
- da die Gemeinden die Erfordernisse der Bevölkerung vor Ort besser kennen, organisieren diese den Schulausspeisungsdienst eigenständig;
- den Gemeinden werden von der Landesverwaltung bis maximal 40% der Gesamtkosten rückerstattet;
Um in den Genuss dieses Beitrages zu kommen, können die Gemeinden innerhalb 31. Oktober ein entsprechendes Ansuchen an das Amt für Schulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, 2. Stock Zimmer 203, richten; - die Gemeinden müssen die Abrechnung der Kosten für das vorherige Schuljahr innerhalb 31. August eines jeden Jahres dem Amt für Schulfürsorge übermitteln.
Anträge für Schülerinnen und Schüler
Die Anträge sind direkt an jene Gemeinde zu richten, bei welcher man den Schulausspeisungsdienst in Anspruch nehmen will. Dort liegen auch die notwendigen Unterlagen und Vordrucke für die Zulassung auf.