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Förderung der Almwirtschaft
Wofür kann angesucht werden
- Neubau und Sanierung von Almwegen
- Neubau und Sanierung von Almgebäuden (Almhütte und Stall)
- Neubau und Sanierung von Wasserleitungen
- Almweideverbesserungen
Höhe der Beihilfe
Das Vorhaben wird normalerweise mit 50% der anerkannten Kosten gefördert. In begründeten Fällen (z.B. technische Schwierigkeiten) kann der Beitragssatz auf 70% erhöht werden.
Wer kann ansuchen
- Einzelantragsteller (landwirtschaftliche Unternehmer; anerkannte Kosten ohne Mehrwertsteuer)
- Gemeinden
- Eigenverwaltungen B.N.R
- Interessentschaften
- Konsortien
Was ist zu tun
Das vollständige Projekt versehen mit Gemeindebaukonzession ist in zweifach gleichwertiger Ausfertigung an das Amt für Bergwirtschaft einzureichen.
Rechtsquellen
Landesgesetz vom 21. Oktober 1996. Nr. 21, Artikel 43 - 49
Beschluss der Landesregierung Nr. 2201 vom 07.09.2009
Erforderliche Unterlagen
- Auflistung der erforderlichen Unterlagen
- Antrag um Beitragsgewährung
- Erklärung Modell A
- Erklärung Modell B