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Bestellung zum Jagdaufseher

Der Jagdschutz und die Aufsicht über die Einhaltung der geltenden Vorschriften im Bereich Jagd bzw. Schutz der Wildtiere obliegt
- den hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufsehern
- den Organen der Forstpolizei
- den Offizieren und Beamten der Gerichtspolizei
Voraussetzung für die Bestellung zum hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufseher nach den Gesetzen über die öffentliche Sicherheit ist der Besitz einer Eignungsbescheinigung, welche nach Bestehen einer Prüfung vor einer dafür ernannten Kommission ausgestellt wird.
Bestellung zum hauptberuflichen Jagdaufseher
Zu Jagdaufsehern dürfen nur Personen bestellt werden, die:
- die Italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
- das Abschlusszeugnis der Pflichtschule besitzen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie den Wehrdienstverpflichtungen nachgekommen sind
- nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind und einen guten Leumund besitzen
- geistig und körperlich geeignet und verlässlich sind
- im Besitz eines gültigen Jagdgewehrscheines sind
- den Befähigungsnachweis für die Ausübung des Jagdaufseherberufs besitzen
- (Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung für hauptberufliche Jagdaufseher ist der erfolgreiche Besuch eines sechsmonatigen Schulungskurses; zugelassen sind weiters die Angehörigen des Landesforstkorps, welche den Jagdgewehrschein besitzen. Zur Prüfung für freiwillige Jagdaufseher können alle Jagdgewehrscheininhaber antreten)
Wichtig: Die Bestellung zum Jagdaufseher kann nur von den Verwaltern der Jagdreviere kraft Gesetzes bzw. der Eigenjagdreviere beantragt werden!
Gesuch für die Ernennung als Sonderwachorgan (PDF)
Kurs Und Eignungsprüfung für Freiwillige Jagdaufseher
Vom 12. bis 15. März 2012 findet in der Forstschule Latemar ein deutschsprachiger Vorbereitungskurs für freiwillige Jagdaufseher statt. Zur Prüfung zugelassen werden Personen – auch ohne Kursteilnahme –, welche im Besitz des vom Amt für Jagd und Fischerei ausgestellten Jagdbefähigungsnachweises sind.
Prüfungsmodalitäten:
Schriftliche Prüfung: Verfassung eines Übertretungsprotokolls und eines Beschlagnahmeprotokolls
Mündliche Prüfung: Prüfungsgegenstand sind Kenntnisse über Ökologie, Wildbiologie, Wildhege und Jagdwirtschaft, wobei neben den im Kurs behandelten Inhalten auch der Prüfungsstoff der Jägerprüfung vorausgesetzt wird.
Die Anmeldung zum Kurs als auch zur Prüfung erfolgt bis einschließlich 15. Februar 2012 beim Amt für Jagd und Fischerei in Bozen, Brennerstraße Nr. 6.
Der Kursbeitrag beträgt 342,00 Euro (Verpflegung und Unterkunft inbegriffen).
Zum Kurs zugelassen werden vorrangig Bewerber, welche in einer Eigenjagd die Jagdaufsicht übernehmen sollen, gefolgt von Bewerbern, die von Jagdverwaltern der Reviere kraft Gesetzes zum Kurs geschickt werden.
Für die Prüfung, welche am 16. März 2012 stattfindet, ist ein entsprechendes Zulassungsgesuch, versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro, einzureichen. Für nähere Informationen steht das Amt für Jagd und Fischerei zur Verfügung
(Tel. 0471/41 51 73).
Gesuch um Zulassung zum Vorbereitungskurs zum Freiwilligen Jagdaufseher
Ankündigung Kurs und Prüfung für Freiwilligen Jagdaufseher 2012
Bestellung zum Jagdaufseher
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.