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Wild, Jagd
Jagd in Südtirol
Die Jagd ist Teil der Südtiroler Geschichte und Volkskultur. Das Südtiroler Jagdsystem zeichnet sich durch ein soziales Revierjagdsystem aus. Die Jagd ist jedem Südtiroler innerhalb seiner Heimatgemeinde zugänglich.
Jagdbare Tierarten und Jagdzeiten
In Südtirol sind laut Art. 4 des Landesgesetzes 14/1987 jene Wildarten aufgelistet, welche erlegt werden dürfen. Für das jagdbare Wild gibt es entsprechende Jagdzeiten.
Abschussstatistik
Das Sammeln und die Auswertung der Abschussdaten stellen wichtige Instrumente für eine nachhaltige Wildbewirtschaftung dar.
Jägerprüfung
Die Jägerprüfung besteht aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde, sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum.
Bestellung zum Jagdaufseher
Voraussetzung für die Bestellung zum hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufseher nach den Gesetzen über die öffentliche Sicherheit ist der Besitz einer Eignungsbescheinigung, welche nach Bestehen einer Prüfung ausgestellt wird.
Jagdausweis
Um die Jagd in anderen Provinzen Italiens (mit Ausnahme des Trentino und der Region Friaul-Julisch Venetien) benötigen die in Südtirol ansässigen Jäger einen Jagdausweis.
Gesetzliche Grundlagen
In Südtirol regeln folgende Gesetze und Vorschriften den Bereich Wild und Jagd: Das Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14, die entsprechende Durchführungsverordnung und die Landesjagdordnung.
Wilschadensvergütung - Wildschadensverhütung
Vergütungen für die durch Wild an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen sowie an Viehbeständen verursachten Schäden
Beitrag für die Errichtung eines Wildzaunes / Vogelnetzes