Fischereilizenz

Fischereilizenz
Fischereilizenz

Die Fischereilizenz wird beim jeweils zuständigen Fachamt der Ansässigkeitsprovinz des Antragstellers beantragt und von diesem ausgestellt. In der Provinz Bozen ist dies das Amt für Wildtiermanagement mit Sitz in Bozen, Brennerstraße 6 (Tel. 0471 415171 - 415172).
In der Provinz Bozen werden zwei verschiedene Lizenzen ausgestellt (LG. 28/78, Art. 11/ter, Absatz 1):

 

Lizenz der Kategorie B für das Fischen mit der Rute und Angel sowie für das Unterwasserfischen außerhalb Südtirols (Gültigkeit 10 Jahre).
Lizenz der Kategorie D für Ausländer, die nicht in Italien ansässig sind (Gültigkeit 10 Jahre).

 

 

Lizenz der Kategorie D für Ausländer

Für die Ausstellung der Lizenz Kategorie D benötigt es zwei Stempelmarken im Wert von 16 € (nur in Italien erhältlich) und die Kopie eines gültigen Personalausweises. Das Gesuch zur Ausstellung wird vor Ort ausgefüllt.

 

Lizenz der Kategorie B

Im Ansuchen (mit Stempelmarke 16 €) um die Ausstellung der Fischereilizenz müssen die persönlichen Daten und die Steuernummer angegeben sein; ferner sind zwei Passbilder und eine weitere Stempelmarke im Wert von 16 € beizulegen. Ist der Antragsteller noch minderjährig, bedarf es der Einwilligung eines Elternteiles bzw. des Erziehungsberechtigten.

Wird der Antragsteller persönlich beim Amt für Jagd und Fischerei vorstellig, beglaubigt der zuständige Sachbearbeiter eines der beiden Fotos nach Vorlage eines gültigen Personalausweises. Falls das Ansuchen nicht persönlich abgegeben wird, muss eines der Fotos von der Gemeinde beglaubigt werden, in der der Antragsteller ansässig ist.

Für die erstmalige Eintragung des Fischerscheines (nach bestandener Fischerprüfung) bedarf es einer weiteren Stempelmarke zu 16 €.

 

Bis Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum neuen Fischereigesetz LG 3/23 können weiterhin Lizenzen jeglicher Kategorie nach dem alten Fischereigesetz LG 28/78 ausgestellt werden. Sämtliche ausgestellte Lizenzen (vor Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung ) behalten ihre Gültigkeit bis zur ihrer Fälligkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.

 

Erforderliche Dokumente

Erstausstellung

  • Ansuchen
  • 2 Stempelmarken € 16
  • 2 Passbilder

gültiger Ausweis (Identitätskarte oder Führerschein)

Erneuerung

  • Ansuchen
  • 2 Stempelmarken € 16
  • 2 Passbilder
  • verfallene Lizenz

gültiger Ausweis (Identitätskarte oder Führerschein)

Erstausstellung

  • Ansuchen
  • 2 Stempelmarken € 16
  • 2 Passbilder, wobei eines von der Gemeinde beglaubigt ist

Erneuerung

  • Ansuchen
  • 2 Stempelmarken € 16
  • 2 Passbilder, wobei eines von der Gemeinde beglaubigt ist
    verfallene Lizenz