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Inhalte der Genehmigung
Die Genehmigung der Dienststellenkonferenz beinhaltet:
- die Emissionsgrenzwerte für jene Schadstoffe, die von der Anlage in relevanter Menge emittiert werden dürfen;
- die Lärmgrenzwerte;
- etwaige Auflagen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers sowie zur Behandlung der erzeugten Abfälle;
- Anforderungen für die Überwachung der Emissionen, wobei die Häufigkeit und die Methodik der Messungen festgelegt sind;
- Angabe der Verwaltungsbehörden, denen die Daten zu übermitteln sind, damit die Einhaltung der Genehmigungsbedingungen überprüft werden kann;
- zu ergreifende Maßnahmen im Falle von außergewöhnlichen Betriebsbedingungen.
In der Genehmigung für Anlagen, die dem gesetzesvertretenden Dekret vom 17. August 1999, Nr. 334, unterliegen, sind die Vorschriften bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen und der Maßnahmen zur Verhütung von schweren Unfällen wiederzugeben.