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Seenschutz

Bild einer Gruppe von HochgebirgsseenDie Notwendigkeit des Seenschutzes wurde in Südtirol relativ früh erkannt, und bereits 1975 wurde das Landesgesetz zum Schutz der stehenden Gewässer erlassen. Dieses Gesetz sieht den Schutz von gefährdeten Seen und, falls notwendig, Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen vor. Aufgrund dieses Gesetzes ist es unter anderem verboten, Abwässer - auch gereinigte - in Seen einzuleiten, Bauten innerhalb der Schutzzone zu errichten sowie an die Seen angrenzende Feuchtgebiete zu entwässern.

Im Verzeichnis der Seen sind unter geschützt die Seen angeführt, die im Sinne des Landesgesetzes L.P. Nr. 29 vom 11. Juni 1975 unter Schutz gestellt sind.

Die wichtigsten Gesetze zum Schutz der Südtiroler Seen: