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Wassernutzung
Unsere Wasserreserven werden von den Niederschlägen gespeist. Dadurch fällt in Südtirol jährlich eine Wassermenge von etwa 5000 Mio. m³ an. In der folgenden Tabelle wird diese Gesamtwassermenge in Relation zum geschätzten Wasserverbrauch für die einzelnen Kategorien gesetzt:
- Landwirtschaft 150 Mio. m³ 3%
- Industrie 50 Mio. m³ 1%
- Trinkwasser 45 Mio. m³ 1%
- Schneeerzeugung 3,5 Mio. m³ 0,07%
Bewässerung
Nach der Trinkwasserversorgung stellt die landwirtschaftliche Bewässerung die wichtigste Nutzung dar. Die moderne Landwirtschaft ist ohne regelmäßige Wasserzugaben nicht denkbar.
Nutzung von Trinkwasser
Nützliche Informationen für den Betreiber einer öffentlichen oder privaten Trinkwasserleitung, über das Konzessionsverfahren. usw. Für Konsumenteninformationen über die Qualität, Herkunft, usw.
Nutzung von Mineralwasser
Mineralwasser unterscheidet sich von Trinkwasser durch seine natürliche Reinheit, durch seinen Gehalt an Mineralstoffen. Aufgrund der geologischen Vielfalt treten in Südtirol Land zahlreiche Mineralwässer zutage.
Industriezwecke
Unter industrieller Nutzung des Wassers versteht man seine Verwendung in den verschiedenen Arbeitsprozessen. Dazu gehört die Verwendung zum Kühlen, Heizen, Lösungsmittel, zum Waschen, zum Transport usw.
Technische Beschneiung
Bei der technischen Beschneiung wird Wasser mittels Druckluft fein zerstäubt und aus der Schneekanone herausgeschleudert, so dass es zu Schneekristallen gefriert. Diese Schneeerzeugung garantiert einen regelmäßiger Betrieb der Skigebiete.
Erdwärme
Erdwärme ist eine erneuerbare, umweltschonende und praktisch unerschöpfliche Energiequelle. Sie wird vor allem für Heizung von Gebäuden verwendet, wofür heute technisch vielfach bewährte Systeme zur Verfügung stehen.
Andere Nutzungen
Andere Nutzungen sind zum Beispiel Antriebskraft (Mühlen, Sägen), Löschwasser, Fischzucht, künstliche Teiche und Wasserläufe für Parks, Hauswasser
Wasserrechtsverfahren
In Südtirol ist das Wasser öffentliches Gut. Seine Nutzung kann im Konzessionsweg für eine beschränkte Dauer (max. 30 Jahre) und für eine konkrete, vom Wassernutzungsplan anerkannte Nutzung gewährt werden.
Wasserzinse
Gemäß Landesgesetz Nr. 10 /1983 muss für jede Wassernutzung ein jährlicher Wasserzins bezahlt werden. Der Wasserzins ist aufgrund der Nutzungsart und der konzessionierten Wassermenge festgelegt.
Wasserkonzessionen - Gesetzgebung
Der Bereich Gewässernutzung ist durch Staats- und Landesgesetze geregelt, sowie durch Durchführungsverordnungen und Beschlüsse der Landesregierung, die hier aufgelistet sind