Aufnahme in den Landesdienst

Die Aufnahme in den Landesdienst kann befristet oder unbefristet erfolgen:

  • Die Landesverwaltung kann Personal mit zeitlich befristetem Auftrag als Ersatz für abwesende Bedienstete aufnehmen. Dabei müssen die von der Landesregierung festgelegten Kriterien berücksichtigt werden.
  • Die unbefristeten Aufnahmen dienen zur Besetzung freier Stellen und erfolgen vorwiegend durch Wettbewerbe.