Wettbewerbe für das Verwaltungspersonal

Die Aufnahme in den Landesdienst erfolgt in der Regel durch Wettbewerbe nach Prüfungen. Dies trifft auf alle Berufsbilder ab der VI. Funktionsebene (Zweisprachigkeitsnachweis „B2" erforderlich) zu.

Die Zugangsvoraussetzungen sind in den Bereichsverträgen des Landes enthalten, die derzeit vorrangig vom bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vom März 2006 und vom ergänzenden Kollektivvertrag vom Mai 2007 geregelt werden.

Das allgemeine Reglement zu den Richtlinien der öffentlichen Wettbewerbe für die unbefristete Aufnahme ist in der Rahmenausschreibung enthalten. In der jeweiligen Wettbewerbsankündigung ist hingegen die spezifische Regelung einschließlich Prüfungsprogramm und Zulassungsgesuch enthalten.

Das allgemeine Reglement zu den Richtlinien der öffentlichen Auswahlen für die befristete Aufnahme ist ebenfalls in einer entsprechenden Rahmenausschreibung enthalten. In den folgenden Ankündigungen ist hingegen die spezifische Regelung (u.a. Prüfungsprogramm und Zugangsvoraussetzungen) für die aufgelisteten Berufsbilder enthalten: Verwaltungsinspektor/in (VIII. Funktionsebene), Verwaltungssachbearbeiter/in (VI. Funktionsebene), DV-Techniker/in (VI. Funktionsebene). Die einzelnen Stellenanzeigen, welche die Einreichefrist für die Zulassungsgesuche sowie andere spezifische Details festlegen und auch das Zulassungsgesuch enthalten, werden weiter unten auf dieser Seite, unter „zur Zeit ausgeschriebene Wettbewerbe“ veröffentlicht.

Die Anträge zu den einzelnen Verfahren müssen mittels Verbindung für die Einschreibung übermittelt werden, die Sie auf dieser Seite finden, auf die man ausschließlich mittels Bestätigung der Identität durch folgende Modalitäten zutritt erlangt:  

Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar: : myCIVIS: Hilfehttps://www.spid.gov.it/de/was-ist-spid/spid-einrichten/, und https://my.civis.bz.it/public/de/default.htm.  

Pro Verfahren ist jeweils nur die Übermittlung eines einzigen Antrages zulässig. Um einen neuen Antrag einreichen zu können ist es demzufolge notwendig, die Annullierung des vorherigen Antrages beim Amt für Personalaufnahme zu beantragen. Die Kandidatin / Der Kandidat übernimmt in diesem Falle das mit der der Annullierung verbundenen Risiko von zusätzlichen erforderlichen technischen Zeiten.  

Die nicht in Italien wohnhaften Kandidatinnen / Kandidaten ohne italienische Staatsbürgerschaft, die den SPID nicht erhalten können, können beim Amt für Personalaufnahme, mittels Anfrage unter folgender E-Mailadresse: personalaufnahme@provinz.bz.it, um die Einrichtung eines zertifizierten Kundenkontos ansuchen. Man weist darauf hin, dass für deren Aktivierung mindestens 2 Werktage notwendig sind.

Die einzelnen Ausschreibungen werden, wie folgt, veröffentlicht. 

Hier finden Sie Informationen zu den Wettbewerben:


ACHTUNG!
Für die öffentliche Auswahl nach Prüfungen zur zeitbegrenzten Aufnahme von Verwaltungssachbearbeiterinnen / Verwaltungssachbearbeitern (VI. Funktionsebene) für die Landesverwaltung und für die Schulverwaltung werden nur die Anträge in Betracht gezogen, die ausschließlich online über das eigens eingerichtete Portal der Autonomen Provinz Bozen eingereicht werden.

Wettbewerbe für die unbefristete Aufnahme

Stellen Titel D I L Mitteilung Anmeldung

Auswahlen für die befristete Aufnahme

Stellen Titel D I L Mitteilung Anmeldung

Ansprechpersonen

Amt für Personalaufnahme
Bozen, Rittner Straße 5
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it