Kollektivvertragsverhandlungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene (für das Personal des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die von ihm abhängig sind oder deren Ordnung unter seine oder die ihm übertragene Gesetzgebungsbefugnis fällt)  werden, gemäß Artikel 4-bis des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6, von der Agentur für die Gewerkschaftsbeziehungen geführt.

Die Kollektivvertragsverhandlungen umfassen alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses, die nicht gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 (Personalordnung des Landes)  mit Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen geregelt werden.

Kollektivverträge auf Landesebene

Hier finden Sie ein Verzeichnis der auf Landesebene abgeschlossenen Kollektivverträge.

Repräsentativität der Gewerkschaften

Hier finden Sie die Daten zur Repräsentativität der Gewerkschaften für die Vertragsverhandlungen.

Ansprechpersonen

Ressort Europa, Arbeit und Personal

Tel. +39 0471 413626
E-Mail: europa.arbeit.personal@provinz.bz.it
PEC: europa.arbeit-lavoro.personal-personale@pec.prov.bz.it

    Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen

    Tel. +39 0471 411184
    E-Mail: verhandlungen.contrattazioni@provinz.bz.it