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Freiwilliger Landeszivildienst
LANDESZIVILDIENST
Dienstantritt der freiwillig Zivildienstleistenden: 22.10.2012
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» Jugendliche bis 29 Jahre (nicht vollendet)
Freiwilliger Zivildienst: Eine Möglichkeit für Jugendliche im Alter von 18 bis 29 Jahren (nicht vollendet), ein Jahr ihres Lebens in den Dienst von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu stellen oder sich für Tätigkeiten im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zu engagieren.
» weitere Informationen» Erwachsene über 29 Jahren
Der freiwillige Sozialdienst bietet den Personen, ab 29 Jahren die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten.
» weitere Informationen