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Freiwilliger Sozialdienst
» Was ist der freiwillige Sozialdienst?
Dieser Dienst wurde mit Landesgesetz vom 19. Oktober 2004, Nr. 7 eingeführt. Ziel ist es, den Einsatz der Erwachsenen ab 28 Jahren aufzuwerten und ihnen Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung zu leisten.
» weitere Informationen» Welche Vorteile gibt es?
Der freiwillige Sozialdienst bietet sowohl den Personen über 28 Jahren, wie auch den Organisationen und Einrichtungen Vorteile verschiedenster Art.
» weitere Informationen» Wer kann sich bewerben?
Der freiwillige Sozialdienst ist für alle Personen über 28 Jahren sowie für alle Organisationen, Verbände und für alle öffentliche und private Einrichtungen gedacht.
» weitere Informationen» Was muss man tun?
Hat die Organisation oder Einrichtung einen freiwilligen Sozialdiener oder eine freiwillige Sozialdienerin gefunden, kann der Antrag für den Einsatz von freiwilligen Sozialdienst Leistenden innerhalb 31 Jänner bzw. 31 Juli eines jeden Jahres eingereicht werden.
» weitere Informationen» Projekte
In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zu den Projekten für den freiwilligen Sozialdienst.
» weitere Informationen» Nützliche Informationen
In diesem Abschnitt berichten Sozialdiener und Organisationen über ihre Erfahrungen, werden die häufigsten Fragen beantwortet und werden Sie über die Neuigkeiten informiert.
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