Aktuelles

Arbeit auf Abruf ist ab 1. September mitteilungspflichtig

LPA - Ab 1. September 2012 muss jeder einzelne Abruf von Mitarbeitenden mit Vertrag auf Abruf vorab per eMail oder Fax der Arbeitsverwaltung mitgeteilt werden. Darauf weist die Landesabteilung Arbeit hin.

Die Mitteilung kann an die eMailadresse notel@provinz.bz.it oder über die Faxnummer 0471 41 85 57 erfolgen. Für die Mitteilung selbst steht auf der Bürgernetz-Seite der Landesabteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit/download/Formular-Job-on-call.doc (unter Formulare) ein eigener Vordruck zur Verfügung.

"Mit der jüngsten Arbeitsmarktreform wurde der Anwendungsbereich der Verträge von Arbeit auf Abruf eingeschränkt", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn. So kann diese Vertragsform nicht mehr generell für Arbeiten an Wochenenden und in der Ferienzeit angewandt werden, sondern nur für unregelmäßige Tätigkeiten, wie zum Beispiel Mithilfe im Gastgewerbe (Küche und Service) oder Fahrer- und Hausmeisterdienste. "Weiterhin abgeschlossen werden kann ein Vertrag auf Abruf mit Personen unter 24 und über 55 Jahren und zwar für sämtliche Tätigkeiten", so Abteilungsdirektor Sinn.

jw