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Lohnausgleich und Arbeitslosengeld ans Land: OK der 12er-Kommission

Geht es nach der Zwölferkommission, wird künftig das Land für das Arbeitslosengeld und den Lohnausgleich zuständig sein. Heute (22. November) hat die Kommission die nötige Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut gutgeheißen, nun steht noch das OK des Ministerrats aus. "Ein erster wichtiger Schritt ist allerdings gesetzt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

LPA

Stimmt auch der Ministerrat der Bestimmung zu, dann ist es künftig das Land, das die Voraussetzungen, die Zielgruppe, die Höhe sowie die Dauer von Arbeitslosen-, Mobilitätsgeld und Lohnausgleich festlegen kann. "Klar ist, dass die Kosten, die eventuell über die vom Staat vorgesehenen Leistungen hinausgehen, dann auch von uns getragen werden müssen", betont Landeshauptmann Durnwalder in einer ersten Reaktion auf die heutige Entscheidung der Zwölferkommission. Durch die Übernahme der Sozialmaßnahmen durch das Land erfahre die Autonomie allerdings einen Ausbau, vergleichbar mit der Übernahme der Arbeitsämter oder der Staatsstraßen. "Ein Ja des Ministerrats wäre damit ein Beleg dafür, dass das Konzept der dynamischen Autonomie nicht vom Tisch ist", so der Landeshauptmann.

Auch Landesrat Roberto Bizzo, in der Landesregierung zuständig für den Bereich Arbeit, zeigt sich erfreut über das OK der Zwölferkommission zur Übernahme der Zuständigkeiten im Bereich der Sozialmaßnahmen. "Wir bekämen damit die Chance, bei den einkommensstützenden Maßnahmen für Arbeitslose und für Personen im Lohnausgleich maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, also solche, die auf die spezifisch Südtiroler Situation zugeschnitten sind", so Bizzo.

In Zeiten der Krise und der schrumpfenden öffentlichen Haushalte sei, so sind sich Durnwalder und Bizzo einig, der Spielraum für zusätzliche Maßnahmen zwar begrenzt, man könne aber an eine Zusammenlegung verschiedener Unterstützungen von Land, Region und Staat denken. "Zudem wäre die Übertragung der Sozialmaßnahmen im Bereich Arbeit ein wichtiger Schritt in Richtung 'Landes-INPS', also eines landeseigenen Fürsorgeinstituts, auch wenn der ganze Rentenbereich von dieser Übertragung ausgenommen ist", erklärt Durnwalder, der nun hofft, dass die heute von der Zwölferkommission genehmigte Durchführungsbestimmung auch anderen den Weg bereite, "und zwar hoffentlich auch jene schon längst fälligen, die uns nicht nur zusätzlichen Kosten verursachen."

chr

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