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Personalstandsmeldung für gezielte Vermittlung: Letzter Termin 15. Februar

LPA - Die Meldepflicht über den Personalstand von Betrieben und Körperschaften, die mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, ist innerhalb 15. Februar 2013 zu erfüllen. Dies teilt Arbeitslandesrat Roberto Bizzo mit.

„Heuer gibt es verschiedene Neuerungen. Die wichtigste besteht darin, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag von mehr als sechs Monaten für die Berechnung der Pflichtquote mitgezählt werden müssen", erklärt Landesrat Bizzo. Bisher betraf dies nur jene Personen, die mit einem Vertrag von mindestens neun Monaten beschäftigt waren.

Der Direktor des Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn erinnert daran, dass die Meldung ausschließlich elektronisch erfolgen kann. „Auch für dieses Jahr ist sie nur dann notwendig, wenn sich seit der letzten Meldung die Personalsituation so geändert hat, dass sie auch eine Veränderung der Pflichtquote für die Einstellung von Menschen mit Behinderung bewirkt", erläutert Sinn.

Die elektronische Meldung muss über das Programm des Arbeitsministeriums erfolgen, das auf der Internetseite http://www.cliclavoro.gov.it/ zu finden ist. Abteilungsdirektor Sinn rät, die Meldung erst nach dem 10. Januar 2013 durchzuführen, da das entsprechende Programm des Arbeitsministeriums noch angepasst wird.

Weitere Informationen sind im Rundschreiben der Abteilung Arbeit vom Dezember 2012 enthalten, das im Internet unter www.provinz.bz.it/arbeit abrufbar ist.

SAN