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Wirtschaftskrise: Maßnahmen zur Abfederung der Folgen auch 2013

Betriebe, die wegen der Krise in Schwierigkeiten geraten, können auch 2013 auf die Leistungen der außerordentlichen Lohnausgleichskasse zurückgreifen. Dies hat Arbeitslandesrat Roberto Bizzo heute (20. Februar) mit den Sozialpartnern vereinbart. Die außerordentlichen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Wirtschaftskrise gibt's demnach im vierten Jahr in Folge.

LPA

2009 sind die außerordentlichen Maßnahmen für Arbeitnehmer in Krisenbetrieben auf Staatsebene eingeführt und noch im selben Jahr mit einem Abkommen zwischen den Sozialpartnern auch für Südtirol übernommen worden. Dieses Abkommen ist heute in einem Treffen der Sozialpartner mit Landesrat Bizzo zum vierten Mal verlängert worden, und zwar für das laufende Jahr. Damit können Betriebe, die wegen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Schwierigkeiten geraten, auch weiterhin für ihre Arbeitnehmer die Leistungen der außerordentlichen Lohnausgleichskasse beanspruchen, auch wenn dies von der geltenden Gesetzgebung nicht vorgesehen ist. "Damit wird Kleinbetrieben die Chance gegeben, vorübergehende Probleme zu überwinden", so der Arbeitslandesrat, der ergänzt: "Dank des Abkommens können Krisenbetriebe auf Sondermaßnahmen zurückgreifen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen."

Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, hat das heutige Treffen auch genutzt, um einen Überblick über die bisher beanspruchten außerordentlichen Leistungen zu geben. Demnach haben seit 2009 knapp 360 Betriebe, die laut  ordentlicher Gesetzgebung kein Recht darauf hätten, mehr als 520 Anträge um eine Inanspruchnahme der außerordentliche Lohnausgleichskasse eingereicht. Die Anträge betrafen insgesamt 2492 Arbeitnehmer, die ausgeschütteten Lohnausgleichsbeträge beliefen sich auf 6,4 Millionen Euro. "Rund ein Drittel davon hat das Land getragen, den Rest zahlt der Staat", so Landesrat Bizzo, in der Landesregierung für den Bereich Arbeit zuständig. Bizzo hofft nun, dass auch die noch benötigten Geldmittel bald vom Staat zur Verfügung gestellt werden.

chr

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