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Abfederungsmaßnahmen für Opfer der Wirtschaftskrise verlängert

LPA - Die außerordentlichen sozialen Abfederungsmaßnahmen für jene Arbeitnehmenden, die krisenbedingt ihren Arbeitsplatz verloren haben, werden um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2015 verlängert. Darauf weist die Landesabteilung Arbeit hin.

Land und Sozialpartner haben vor kurzem das Abkommen zur Verlängerung der Sondermaßnahmen bei Lohnausgleich und Mobilität unterzeichnet. Damit werden jene Personen, die wegen der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, weiterhin finanziell unterstützt und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.

Die Sondermaßnahmen wurden 2009, also wenige Monate nach Ausbruch der weltweiten Wirtschaftkrise, eingeführt. Ursprünglich auf ein Jahr beschränkt, werden sie mit der Unterzeichnung bereits zum fünften Mal um ein weiteres Jahr verlängert. "Auch wenn sich die allgemeine Wirtschaftslage etwas stabilisiert hat, sind die Auswirkungen der Krise in einigen Sektoren und Branchen noch immer spürbar", so Arbeitslandesrätin Martha Stocker.

Dort, wo Menschen tatsächlich ihren Arbeitsplatz verlieren, müssten sie mit den sozialen Abfederungsmaßnahmen aufgefangen werden. "In anderen Bereichen hingegen können wir es schaffen, über Anschubfinanzierungen durch die öffentliche Hand die lokale Wirtschaft wieder anzukurbeln", so Landesrätin Stocker, die auf die kürzlich beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung zur verstärkten Sanierung von öffentlichen Gebäuden, zum Bausparprogramm und zur Vorfinanzierung der Steuerabschreibung bei der energetischen Sanierung verweist.

Insgesamt hatten im Vorjahr 110 Betriebe für 841 Arbeitnehmende außerordentlichen Lohnausgleich beantragt. Die beantragte Auszahlungssumme, die gänzlich zu Lasten des Staates geht, beläuft sich auf fast 1,6 Millionen Euro. Für die Unternehmen besteht die Pflicht, den betroffenen Arbeitnehmenden Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen anzubieten.

jw