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Arbeitssicherheit: Sanktionen fließen in Unfallverhütung

Mit den Einnahmen aus den Arbeitssicherheitssanktionen wird ein Fonds für Präventionsmaßnahmen gespeist. Rund 600.000 Euro stehen jährlich zur Verfügung.

Die Einnahmen aus den Sanktionen im Bereich Arbeitssicherheit fließen in einen Fonds für die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen. (Foto: LPA)

Die Landesregierung hat heute (17. Dezember) beschlossen, die Einnahmen des Arbeitsinspektorates aus den Sanktionen künftig für die Unfallverhütung zu verwenden. Dazu wird ein Fonds zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen eingerichtet, der jährlich mit dem Durchschnittswert der eingehobenen Sanktionen dotiert wird. Jedes Jahr hebt das Arbeitsinspektorat im Zuge von sicherheitstechnischen Inspektionen rund 600.000 Euro an Sanktionen ein.

"Ziel ist es, damit Maßnahmen im Sinne der Arbeitssicherheit zu finanzieren", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der heutigen Sitzung der Landesregierung. Die aktuellen Statistiken würden zeigen, dass die Zahl der Arbeitsunfälle hartnäckig auf hohem Niveau bleiben. "Daher ist es sinnvoll, die Aufklärung und Sensibilisierung von Arbeitnehmern, Selbständigen und Arbeitgebern zu fördern und zielführende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen", unterstreicht Kompatscher.

Allein in den vergangenen Jahren betrafen rund zwei Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle selbständig arbeitende Personen. Rund 80 Prozent davon waren Landwirte.

"Gerade deshalb muss Arbeits- und Gesundheitsschutz von heute ein klares Ziel haben", betonte der zuständige Arbeitslandesrat Philipp Achammer, der den Beschluss in die Landesregierung gebracht hatte. "Durch gezielte Maßnahmen müssen Führungskräfte und Belegschaft für die Thematik sensibilisiert werden. Aber auch in die Weiterbildung und Anleitung von Mitarbeitern muss investiert werden, wenn es darum geht, Arbeitsunfälle zu vermeiden."

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Unfallverhütung sei die Bereitstellung von sicherheitstechnischen Broschüren für die Berufsschulen sowie die Dokumentation und Verbreitung von so genannten Best Practices für das Bauwesen, für die Waldarbeit und für das produzierende Gewerbe. Nicht zuletzt könne laut Achammer auch die technische Weiterbildung und informatische Ausrüstung der Arbeitsinspektoren ebenso wie die Modernisierung der Arbeitsinspektionen angegangen werden.

LPA/mpi

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