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Bükv: Ermächtigung zur definitiven Unterzeichnung des 1. Teilvertrags

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Vertragspartner ermächtigt, den 1. Teilvertrag des Bükv zu unterzeichnen und somit den Weg für die Nach- und Ausgleichzahlungen frei gemacht.

Der Entwurf zum 1. Teilvertrag des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (Bükv) war bereits am 23. August unterzeichnet worden; in der Folge mussten das Dokument und der technisch-finanzielle Begleitbericht des neuen Kollektivvertrags jedoch noch positiv von den verschiedenen Prüforganen begutachtet werden. Ende September hat die Prüfstelle den Entwurf des Kollektivvertrags und den technisch-finanziellen Bericht dazu positiv begutachtet, das Rechnungsprüferkollegium hat hingegen vergangene Woche das letzte positive Gutachten erteilt.

Die Landesregierung hat kleine Korrekturen angebracht und heute (10. Oktober) – mit Verweis auf das noch ausstehende positive Bescheinigungsverfahren des Rechnungshofs – die Vertragspartner dazu ermächtigt, den 1. Teilvertrag des Bükv definitiv zu unterzeichnen.

Dieser Kollektivvertrag gilt für insgesamt 32.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und der Bezirksgemeinschaften, des Instituts für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran.

Vorgesehen sind nun die Auszahlung einer Einmalzahlung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die beinhaltet sowohl einen als Inflationsausgleich für die Jahre 2019-2021 und 2022, als auch einen Vorschuss für auf die Inflation für den Dreijahreszeitraum 2022-2024.

Zudem wird rückwirkend zum 1. Jänner 2023 auch die Grundentlohnung aller Angestellten erhöht. Zudem ist für das Jahr 2023 eine Erhöhung des Produktivitätsfonds vorgesehen. 

Die Landesregierung hat die Mehrausgaben (nur für Landesverwaltung und Sanitätsbetrieb) wie folgt festgeschrieben: Jene für das Jahr 2023 mit 118.956.141,78 Euro; für das Jahr 2024 mit 20.086.782,90 Euro und für das Jahr 2025 mit 20.086.782,90 Euro.

Zu diesen knapp 160 Mio. Euro des Dreijahreszeitraums kommen noch insgesamt etwa  48 Mio. Euro für die anderen Körperschaften hinzu. Insgesamt schlägt dieser erste Teilvertrag des neuen Bükv somit mit 208 Mio. Euro zu Buche.


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LPA/uli