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ANWENDUNG DER NATIONALEN BESCHLEUNIGUNGSBESTIMMUNGEN NACH DER ERKLÄRUNG DER VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES LANDESGESETZES Nr. 3/2020 (sog. lex covid)

Nachdem einige Bestimmungen des das LG Nr. 3 vom 16. April 2020 (sog. lex covid) für verfassungswidrig erklärt wurden, finden die nationalen Vereinfachungs- und Beschleunigungsbestimmungen, die zur Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notlage erlassen wurden (siehe insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 120/2020 "Decreto Semplificazioni" und des Gesetzes Nr. 77/2020 "Decreto Rilancio“ ), bei öffentlichen Aufträgen im Interessenbereich des Landes Anwendung.

 

Für mehr Klarheit über die konkreten Auswirkungen der nationalen Bestimmungen siehe die beigefügte Anlage.

SV