News
VERGABE VON ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN - PREISREVISIONSKLAUSEL
In Bezug auf die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und anderen so genannten technischen Dienstleistungen und auf die in Artikel 29, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzesdekrets Nr. 4 vom 27. Januar 2022 festgelegte Verpflichtung, Preisrevisionsklauseln aufzunehmen, stellt die Agentur in Erwartung der der erhofften Klärung durch die Zentralbehörden Folgendes zu diesem Punkt klar:
- die Verpflichtung zur Aufnahme von Preisrevisionsklauseln gemäß zitiertem Artikel 29 gilt auch für die Vergabe von Architektur- und Ingenieurleistungen, wie die ANAC in der Maßnahme des Präsidenten vom 27. Juli 2022 - Prot. 63471 - festgestellt hat;
- die betreffende Klausel gilt für alle Verträge, deren Abschlussdatum zeitlich vom Vertragsabschluss entfernt ist;
- die Preisrevisionsklausel kann sich auch nur auf die Höhe der Spesen und Nebenkosten beziehen;
- die Preisrevisionsklausel muss eine Anpassung der Preise sowohl nach oben als auch nach unten vorsehen;
- In den Ausschreibungsunterlagen sind daher die Modalitäten für die Preisanpassung anzugeben, die, auf der Grundlage der von der ANAC erhobenen Standardpreise, der vom ISTAT erhobenen Preislisten oder, falls die oben genannten Daten nicht verfügbar sind, in einem Umfang, der die Differenz zwischen dem ISTAT-Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte, ohne Tabak (FOI), der zum Zeitpunkt der Zahlung der Vergütung verfügbar ist, und demjenigen des Monats/Jahres der Vertragsunterzeichnung, festgelegt werden können oder die Möglichkeit vorsehen, die Anwendung der Preisrevision auf Änderungen zu beschränken, die einen bestimmten Prozentsatz des ursprünglichen Preises überschreiten.
Auf der Grundlage der vorgenannten Hinweise hat die AOV zur Unterstützung der Vergabestellen die beigefügte Preisrevisionsklausel ausgearbeitet, die in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden muss (z.B.: Ausschreibungsbedingungen, Vertrag bei Ausschreibungsverfahren; Ersuchen um Einreichung eines Voranschlags und Auftragsschreiben bei Direktvergaben).
Die beigefügte Preisrevisionsklausel ist im Abschnitt "Unsere Dienste" – „Informationsunterlagen“- „Vorbereitungsphase Ausschreibung“ unter folgendem Link verfügbar:
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/informationsunterlagen.asp
SV