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QUALIFIKATION DER VERGABESTELLEN UND DER EVV IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL - AKTUALISIERUNG DEZEMBER 2022 - FREISTELLUNGSSCHWELLE
Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschlusses vom 30. Dezember 2022, Nr. 998, wichtige Neuerungen der bestehenden Vorschriften zur Qualifizierung der Vergabesstellen und der EVV vorgesehen. Die neue Regelung ist integrierender Bestandteil des Beschlusses und ersetzt die Bestimmungen des vorangehenden Beschlusses Nr. 198/2022.
Der Beschluss vom 30. Dezember 2022, Nr. 998, wird zur Kenntnis dieser Mitteilung beigefügt.
SV