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Entrichtung der Stempelsteuer – Klarstellungen und Änderung der Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen, Lieferungen und Bauarbeiten

Es wird klargestellt, dass gemäß  Rundschreiben der Agentur der Einnahmen Nr. 22/E vom 28. Juli 2023 die Wirtschaftsteilnehmer für die Teilnahme an offenen Verfahren die Stempelsteuer in Höhe von pauschal 16,00 € entrichten müssen.

Die Modalitäten zur Entrichtung der Stempelsteuer sind die telematische Stempelmarke und die virtuelle Stempelmarke.

 

Bei Teilnahme eines nicht gegründeten Zusammenschlusses von Wirtschaftsteilnehmern (BG / EWIV / gewöhnliches Konsortium / Netzwerkzusammenschluss) muss jedes Mitglied die gesetzlich vorgesehene Stempelsteuer entrichten.

Für die ab dem 1. Juli 2023 veröffentlichten Verfahren  sieht Artikel 18, Absatz 10 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 vor, dass die Stempelsteuer vom Auftragnehmer einmalig, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und im Verhältnis zu dessen Wert, telematisch mit dem Zahlungsvordruck F24 ELIDE zu zahlen ist (siehe AOV News 04.07.2023 über "Neue Regelunge für die Entrichtung der Stempelsteuer im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss (Artikel 18, Absatz 10 des GVD Nr. 36/2023 und Anhang I.4 des Kodex").

Zu diesem Zeitpunkt (Vertragsabschluss) wird der für die Teilnahme an der Ausschreibung gezahlte Betrag von dem vom Auftragnehmer zu zahlenden Pauschalbetrag entsprechend des Auftragswerts abgezogen (Anhang I.4).

Hinsichtlich der Modalitäten der Zahlung der Stempelsteuer, die bei der Teilnahme an offenen Ausschreibungen fällig wird, wurden die folgenden Ausschreibungsbedingungen geändert:

 

BAUARBEITEN

Ausschreibungsbedingungen ausschließlich nach Preis - A - GvD Nr. 36/2023

Ausschreibungsbedingungen Qualität/Preis - A - GvD Nr. 36/2023

 

Dienstleistungen und Lieferungen

Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: Preis/Qualität - SF - GvD 36/2023

Ausschreibungsbedingungen: Auswahl des Angebots nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes: ausschließlich Preis - SF - GvD 36/2023

 

Dienstleistungen Architektur und Ingenieurwesen

Verfahren über EU-Schwelle - Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung

Ausschreibungsbedingungen für Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung - GvD Nr. 36/2023

Unter den Anhängen wurde auch die "Erklärung zur Entrichtung der Stempelsteuer" zur Verfügung gestellt.

 

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - lediglich zur Ansicht - eine Version zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen und an den Anlagen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Für die A- Arbeiten und DL - Dienstleistungen und Lieferungen enthalten die Ausschreibungsbedingungen weitere Änderungen und Ergänzungen über NAKV, die gelb hervorgehoben sind.

Die Vordrucke ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

 

SV