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Nutzungsbedingungen für die Dienste der Agentur für öffentliche Verträge – AOV, genehmigt mit Dekret vom 13.02.2024, Nr. 16

Alle Vergabestellen werden darüber informiert, dass mit dem Dekret vom 13.02.2024, Nr. 16 über die „Festlegung der Nutzungsbedingungen der Dienste der Agentur für öffentliche Verträge – AOV“, die neuen Nutzungsbedingungen für die Dienste der Agentur für öffentliche Verträge – AOV, genehmigt wurden.

Die Nutzungsbedingungen für die von der Agentur angebotenen Dienste wurden bedeutend erweitert und ausgedehnt, um die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der AOV und der Nutzer noch eingehender zu präzisieren und um das Auftreten möglicher Konflikte vorzubeugen; die Nutzungsbedingungen werden auch mit dem nationalen Rechtsrahmen und der Anwendungspraxis der einheitlichen Vergabestellen in Einklang gebracht.

Die neuen Bedingungen gelten für die Verfahren, bei denen die Entscheidung zum Vertragsabschluss ab 1. März 2024 getroffen wird.

Wichtige Neuerungen wurden im Bereich der unterstützenden Beschaffungstätigkeiten der EVS - Dienste eingeführt, siehe Punkt II. der Bedingungen.

In erster Linie wird nun der Dienst der Agentur auch für Verhandlungsverfahren und nicht mehr ausschließlich für offene Verfahren angeboten, falls die Vergabestelle nicht über die notwendige Qualifizierungsebene verfügt und falls sich die auftraggebende Körperschaft nicht der Hilfstätigkeit einer anderen Vergabestelle bedienen kann.
Zudem nimmt die Agentur die Erfüllungspflichten bezüglich der Abwicklung der Ausschreibungsphase von der Veranlassung der Ausschreibung nun bis zur Zuschlagserteilung wahr, einschließlich des Erlasses der Ausschlussmaßnahmen, der Abfassung des Vorschlags der Zuschlagserteilung, des Erlasses der Maßnahme über die Zuschlagserteilung, der Überprüfung der allgemeinen und besonderen Anforderungen, des Erlasses der Maßnahme zur Rechtswirksamkeit der Zuschlagserteilung sowie der im Bereich der Vergabe öffentlicher Verträge vorgesehenen Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen und alle anderen grundlegenden Dokumente über die Funktionsweise und Struktur der AOV unter folgendem Link zu finden sind: Über uns | AOV | AOV | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

SV