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Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 6. März 2024 - Phasenverantwortliche

Bezugnehmend auf die Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 6. März 2024 wird darauf hingewiesen, dass etwaige Phasenverantwortliche, um tätig werden zu können, als EVV mit der Vergabestelle verbunden sein müssen, für die sie in den ANAC-Systemen tätig werden möchten.

Nach wie vor gilt, dass die Tätigkeiten je nach Phase von der Person ausgeführt werden müssen, die für die betreffende Phase verantwortlich ist.

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die zuständige Führungskraft der Vergabestelle durch einen Organisationsakt oder eine ad hoc Ernennung die Funktionen und Tätigkeiten klarstellt, die jedem/r Phasenverantwortlichen zugeteilt sind, im Hinblick auf die Zuweisung der entsprechenden Verantwortlichkeiten.

SV