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Mitteilung der AOV Nr. 1 vom 10/01/2024: Hilfestellung zur Mitteilung hinsichtlich der Nutzung der zertifizierten Plattform
Am 29.12.2023 wurde die ISOV-Mitteilung Nr. 5 zu den aktuellen Neuerungen betreffend die Digitalisierung der öffentlichen Verträge ab dem Jahr 2024 übermittelt.
Diese Mitteilung hat über die Tatsache berichtet, dass die SICP-Plattform (Pleiade Plattform Instanz von AFast) von der AGID zertifiziert und in das von der ANAC veröffentlichte Register der zertifizierten Plattformen (ANAC: Registo comunicazioni adempimenti (anticorruzione.it) aufgenommen worden ist.
Mit der ANAC-Mitteilung vom 22. Dezember 2023 wurde an die Notwendigkeit erinnert, dass die zentralen Beschaffungsstellen und die bereits qualifizierten Vergabestellen bis spätestens 31. Januar 2024 die Verfügbarkeit zertifizierter digitaler Beschaffungsplattformen gemäß den Artikeln 25 und 26 des Kodex mitteilen müssen.
Zu diesem Zweck muss der Leiter des Einheitlichen Registers der Vergabestellen (RASA) auf das Einheitliche Register der Vergabestellen (Anagrafe Unica delle Stazioni Appaltanti (AUSA) - www.anticorruzione.it) zugreifen und für die Integration der Informationen sorgen.
Bei Nichtaktualisierung erlischt die erworbene Qualifizierung ab dem 1. Februar 2024.
Zur Erleichterung der Durchführung dieser Tätigkeit hat die AOV ein Dokument zur Hilfestellung bereitgestellt, in dem die Bildschirmseiten der ANAC-Anwendung und die Angaben zur Vorgehensweise (Anl.: „Manuale conferma piatt dig“) angeführt werden.
Es wird zudem klargestellt, dass diese verpflichtende Tätigkeit ausschließlich die Vergabestellen betrifft, welche sich bereits im Jahr 2023 qualifiziert haben.
Die neue Qualifizierung der Vergabestellen ist jederzeit möglich (es gibt keine zeitlichen Einschränkungen) und sieht ab dem Jahr 2024 bereits die Bestätigung der Zertifizierung der genutzten Plattform vor.
Am Qualifizierungssystem und somit an den vorgesehenen Betragsbegrenzungen und der Verfahrensart, welche die Vergabestellen ohne Qualifizierung oder über die 3 möglichen Ebenen durchführen können, wurden keine Abänderungen vorgenommen.
Diesbezüglich wird auf das AOV-Rundschreiben Nr. 09/2023 verwiesen.
SV