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Technischer Beirat: die Anwendungsrichtlinien des MIMS

Wir berichten über die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 55 vom 7. März 2022 des Dekrets Nr. 12 vom 17. Januar 2022 des Ministeriums für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität über die "Verabschiedung der Anwendungsrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Funktionen des technischen Beirats von Seiten der Vergabestellen, um die einheitliche Anwendung der Bestimmungen über die technischen Beiräte von Seiten der Vergabestellen, und des Dekrets Nr. 23 vom 01. Februar 2022 desselben Ministeriums über die "Einrichtung einer ständigen Beobachtungsstelle zur Gewährleistung der Überwachung der Tätigkeiten der technischen Beiräte" zu gewährleisten.

SV