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Preisanpassung gemäß Artikel 26, Absatz 6-ter des G.D. Nr. 50/2022 - G.D. Nr. 13/2023 (umgewandelt in Gesetz Nr. 41 vom 21.04.2023) - Zugang zum Fond für die Fortführung der öffentlichen Arbeiten (zweite Frist: 31.07.2023)

Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetzesdekret vom 24. Februar 2023, Nr. 13, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 21. April 2023, Nr. 41, den Absatz 6-ter des genannten Art. 26 des G.D. Nr. 50/2022 geändert hat, wodurch der zeitliche Rahmen, der zuvor im Absatz 6-ter des Artikels 26 des G.D. 50/2022 angegeben war, bis zum 30. Juni 2023, innerhalb dessen die Preisangleichung angewendet werden soll, (Angebote mit einem Endabgabetermin zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2023) erweitert wurde.

Es wird daran erinnert, dass vom 1. Juli bis zum 31. Juli 2023 Anträge auf Zugang zum Fond für die Fortführung der öffentlichen Arbeiten ("Preisanpassung") gestellt werden können, der vom Staat eingerichtet wurde, um außergewöhnliche Preiserhöhungen bei Baumaterialien, Treibstoffen und Energieprodukten im Bereich öffentlicher Aufträge zu bewältigen, gemäß Art. 26, Absatz 6-quater des Gesetzesdekrets vom 17. Mai 2022, Nr. 50, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 15. Juli 2022, Nr. 91.

Wie im Art. 4 des Dekrets des Ministers für Infrastruktur und Transporte vom 1. Februar 2023 vorgesehen, werden auch in diesem zweiten Zeitraum die Ressourcen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugeteilt. Es ist daher entscheidend, die Anträge so früh wie möglich einzureichen.

Außerdem sieht Art. 11 des G.D. vom 22. Juni 2023, Nr. 75 eine Änderung des Kontrollsystems des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr in Bezug auf die Anträge auf Zugang zu dem genannten Fonds vor, indem festgelegt wird, dass auch Stichprobenkontrollen durchgeführt werden können.

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