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Superbonus - SOA-Zertifizierungspflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 10bis des Gesetzes Nr. 51 vom 20. Mai 2022 zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 21/2022 (Energiedekret) Unternehmen, die Arbeiten für einen Betrag von mehr als 516.000 EUR ausführen, über eine SOA-Zertifizierung verfügen müssen, um die in den Artikeln 119 und 121 des Gesetzesdekrets Nr. 34/2020 (Neueinführungsdekret) genannten Superbonus nutzen zu können. Die Verpflichtung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten, aber bis zum 30. Juni 2023 reicht der Antrag auf Bescheinigung aus.
SV