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BERICHTIGUNG DES MINISTERIALERDEKRETS ZUR PROZENTUELLEN ERHEBUNG DES ANSTIEGES DER KOSTEN FÜR BAUMATERIALIEN

Unter Bezugnahme auf die am 16.05.2022 veröffentlichte News teilen wir Ihnen mit, dass das Dekret des MIMS vom 28. Mai 2022 im Amtsblatt Nr. 124 vom 28. Mai 2022 veröffentlicht wurde und Folgendes enthält: "Berichtigung der Anlagen 1 und 2 der Verordnung vom 04. April 2022 betreffend: "Feststellung von prozentualen Veränderungen nach oben oder nach unten von mehr als 8 Prozent, die in der ersten Hälfte des Jahres 2021 bei den einzelnen Preisen der wichtigsten Baumaterialien auftreten".

Nach einer Reihe von Berichten und Kontrollen stellte das Ministerium fest, dass der Preis für das Material "Vibroverdichtetes Betonrohr für Kanalisationen" fälschlicherweise mit 7,60 Euro anstelle des korrekten Kilopreises von 0,18 Euro angegeben war, und berichtigte ihn entsprechend.

Frist von 15 Tagen

Die 15-tägige Frist für die Einreichung von Entschädigungsanträgen wird nicht verlängert, sondern bleibt auf den ursprünglichen Termin vom 27. Mai festgelegt.

Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zugang zum Fonds

Die 45- tägige Frist für die Einreichung von Anträgen auf Inanspruchnahme des Preisanpassungsfonds durch die Verwaltungen ist ebenfalls unverändert geblieben, und zwar bis zum 26. Juni 2022.

Die zur Entschädigung verpflichteten Vergabestellen werden aufgefordert, in der Abwicklungsphase die entsprechenden Kontrollen vorzunehmen.

 

SV