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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN DES ARCHITEKTUR- UND INGENIEURWESENS ÜBER EU-SCHWELLE
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen des Architektur- und Ingenieurwesens aktualisiert worden sind.
Es wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen, unter denen besonders die Änderung, die die obligatorische Verwendung von BIM betrifft, hervorzuheben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität Nr. 312/2021 (so genannten „BIM-Dekret“) die Planung nach der BIM-Methode erfolgen muss, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem diese vorgeschrieben ist:
- 1. Januar 2022 für Neubauten und Eingriffe an bestehenden Bauwerken, mit Ausnahme von ordentlichen Instandhaltungsarbeiten mit einem Ausschreibungsbetrag von 15 Millionen Euro oder mehr;
- 1. Januar 2023 für Neubauten und Eingriffe an bestehenden Gebäuden, mit Ausnahme von ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten mit einem Ausschreibungsbetrag in Höhe des EU-Schwellenwerts oder darüber;
- 1. Januar 2025 für Neubauten und Eingriffe an bestehenden Gebäuden, mit Ausnahme von ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten mit einem Ausschreibungsbetrag von einer 1 Million Euro oder mehr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestellen die Anwendung der BIM-Methodik auch bei der Planung von Bauwerken vorsehen können, für die sie nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Um die Vergabestellen zu unterstützen, wurden einige Teile der Ausschreibungsbedingungen - nur als Beispiel - eingefügt, in denen die Einführung der BIM-Methodik nur als Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer und nicht als Bewertungskriterium vorgesehen ist.
Um die Lektüre der Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.
Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind unter folgendem Link verfügbar:
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp.
SV