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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN UND DER ANLAGEN A1 - A1bis

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwelle und die Anlagen A1 - A1bis sowohl für Bauleistungen als auch für Dienstleistungen und Lieferungen.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

1. In den Ausschreibungsbedingungen:

a) bessere Klärung des Anwendungsbereichs von Artikel 47 Absatz 4 des Gesetzes 108/2021

b) für Ausschreibungsbedingungen nur nach Preis und im Falle von ungewöhnlich niedrigen Angeboten: für Verhandlungsverfahren mit mindestens 5 zugelassenen Wirtschaftsteilnehmern ist der automatische Ausschluss gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes 120/2020 obligatorisch

2. In den Anlagen A1 - A1bis:

a) Verbesserte Formulierung der Erklärungen zu Artikel 47 Absatz 4 des Gesetzes 108/2021

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar: 

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV