News

Mitteilung der AOV Nr. 5 vom 30/03/2022

QUALIFIKATION DER VERGABESTELLEN UND DER EVV IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL, AKTUALISIERUNG DER BESTIMMUNGEN - Verlängerungen

Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 198 vom 29.03.2022 Neuerungen, Anpassungen und Präzisierungen der bestehenden Vorschriften zur Qualifizierung der Vergabestellen und der EVV vorgesehen. Die neue Regelung ist integrierender Bestandteil des Beschlusses und ersetzt die Bestimmungen des vorangehenden Beschlusses Nr. 850/2019.

SV