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VERÖFFENTLICHUNG DES MINISTERIALDEKRETS ÜBER DIE ANWENDUNGSMODALITÄTEN DES PREISANPASSUNGSFONDS GEMÄSS ART. 26 ABS. 4, BUCHST. B) DES GESETZESDEKRETS NR. 50/2022
Das Ministerialdekret wurde veröffentlicht, welches die Bestimmungen festlegt, nach denen die Vergabestellen den Zugang zum Preisanpassungsfond gemäß Artikel 26, Absatz 4, Buchstabe b) des Gesetztesdekrets Nr. 50 vom 17. Mai 2022, das abgeändert und in das Gesetz Nr. 91 vom 15. Juli 2022 umgewandelt wurde, beantragen können, um den Unternehmen Arbeiten, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 durchgeführt und verbucht wurden, anzuerkennen.
SV