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Einholung SIMOG-CIG für Verfahren mit Option des Pflichtfünftels

FRAGE:
Wie genau soll das Pflichtfünftel bei der Einholung des SIMOG-CIG angegeben werden?

ANTWORT:
Im Falle von Optionen (demzufolge auch für das vertragliche Pflichtfünftel) müssen alle Felder, die im Abschnitt „Wiederholungen und Erneuerungen“ vorgesehen sind, ausgefüllt werden, einschließlich jenes zur „Dauer der Erneuerungen und Wiederholungen in Tagen“.

Da das SIMOG-System derzeit verlangt, dass das Feld mit einem anderen Wert als „Null“ ausgefüllt wird, empfehlen wir „1“ einzusetzen, falls in den Ausschreibungsunterlagen das vertragliche Pflichtfünftel vorgesehen ist.

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