News
AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNEN UND DER ANLAGEN A1 UND A1 bis
Es wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwelle für die Vergabe von Planung, Bauleitung, Planung und Bauleitung abgeändert worden sind.
Neben den Ausschreibungsbedingungen wurden auch die Anlagen A1 und A1bis und das Formular „Anleitung zur Unterzeichnung“ abgeändert.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:
- Präzisierungen (sei es in den Ausschreibungsbedingungen als auch in der Anlage A1) dass im Falle einer gemischten Bietergemeinschaft jedes Mitglied der gemischten Bietergemeinschaft die Anforderung des Dienstleistungsverzeichnisses gemäß Teil II, Absatz 4, Buchst. A) der Ausschreibungsbedingungen besitzen muss, die dem Prozentsatz/der Quote der Leistung entspricht, zu deren Erbringung/Ausführung sich jedes Mitglied, wie in Anlage A1 angegeben, verpflichtet hat.
- Angabe der operativen Modalitäten, im Falle einer Mehrfachbeteiligung, für die Erfüllung der Stempelsteuerpflicht durch das einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft (mit schuldtilgender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder).
Operative Präzisierungen auch in Bezug auf die Modalitäten für das Ausfüllen der Anlage „Erklärung über die Erfüllung der Stempelsteuer“;
c) Einfügung (in den Ausschreibungsbedingungen über EU-Schwelle ) eines Ausschlussgrundes, wenn das technische Angebot mehrfach und nicht eindeutig bestimmbar ist und Präzisierungen bezugnehmend der Referenzen.
Um die Lesbarkeit der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird – nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen der Ausschreibungsbedingungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.
Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:
SV