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ANWENDUNGSBEREICH VON ARTIKEL 106, ABSATZ 1, BUCHSTABE C, DES GvD NR. 50/2016 NACH DER ÄNDERUNG DURCH DAS GD NR. 36/2022

Es sei darauf hingewiesen, dass unter Bezugnahme auf die ACP-News vom 08.07.2022 die Mitteilung des Präsidenten der ANAC vom 23.12.2022 herausgegeben wurde, in dem erklärt wird, dass die authentische Auslegung von Artikel 106, Absatz 1, Buchstabe c), auf alle Bauaufträge und nicht nur auf die mit PNRR-Mitteln finanzierten Bauaufträge anwendbar ist.

Es wird den Inhalt der Mitteilung beigefügt.

SV