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Neue organisatorische Regelungen für den Rechtsberatungsdienst der AOV
Um eine effizientere Verwaltung des von der AOV angebotenen Rechtsberatungsdienstes zu ermöglichen, werden die Vergabestellen gebeten, die hier angeführten Hinweise zu beachten:
Das Ansuchen um ein schriftliche Beratung erfolgt durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars (Anlage hier), das mit der Unterschrift des Vorgesetzten/Verantwortlichen des Amtes/des Bereiches an die jeweiligen E-Mail-Adressen der AOV geschickt wird, die in dem vorgenannten Formular je nach Sachgebiet angegeben sind.
Bitte beachten Sie, dass die Zeit der Beantwortung je nach Komplexität der Anfrage bis zu 15 Tage oder länger dauern kann.
Bei Anfragen um eine telefonische Beratung oder eine Beratung über Teams muss zuvor ein Termin per E-Mail beantragt werden, der vom Vorgesetzten/Verantwortlichen des Amtes/des Bereiches unterzeichnet und an die E-Mail-Adresse der AOV für den jeweiligen Bereich gerichtet ist:
aov.dienst-lieferung@provinz.bz.it;
SV