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VERÖFFENTLICHUNG DES MINISTERIALDEKRETS ZUR AUFRECHNUNG DES ANSTIEGES DER KOSTEN FÜR BAUMATERIALIEN IM ZWEITEN HALBJAHR 2021
Im Amtsblatt Nr. 100 vom 30. April wurde das Ministerialdekret veröffentlicht, das die Regeln festlegt, nach denen die öffentlichen Vergabestellen den Zugang zum Aufrechnungsfonds beantragen können, der den Unternehmen für Bauaufträge im zweiten Halbjahr 2021 gewährt wird.
Der Vollständigkeit halber ist der Text des Dekrets beigefügt.
mm